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Die letzten Wahlen zum Pfarrgemeinderat (PGR) / Kirchengemeinderat (KGR) fanden am 7. und 8. November statt. Bacharach hat einen Pfarrgemeinderat und Verwaltungsrat. Niederheimbach, Oberheimbach und Trechtingshausen haben einen Kirchengemeinderat. Die aktuellen Mitglieder sind nachfolgend aufgelistet:
Bischof Stephan hat den Termin für die Wahl der neuen Gremien festgesetzt. Die Wahlen werden am 6. und 7. November 2021 stattfinden.
In den nächsten Wochen werden die einzelnen Gremien in der Pfarreiengemeinschaft darüber beraten, wie es mit der Pfarreiengemeinschaft weitergehen wird. Welche Perspektiven und zukunftsorientierten Schritte nun zu unternehmen sind. Dies gilt nicht nur im Blick auf die Gremienwahl. Mit der Errichtung der neuen Großräume (im Grund genommen sind es für uns die Grenzen des jetzigen Dekanates) lädt Bischof Stephan die Gemeinden ein, einmal über das Pro und Contra einer Fusion innerhalb der Pfarreiengemeinschaft nachzudenken.
Grob gesagt bedeutet Fusion innerhalb der Pfarreiengemeinschaft:
Unsere 4 jetzigen Pfarreien (St. Nikolaus, Maria Himmelfahrt, St. Margaretha und St. Clemens) werden – Verwaltungstechnisch – zu einer einzigen Pfarrei. Die Kirchorte (Gottesdienste) bleiben zunächst bestehen.
Eine wichtige Änderung besteht darin, dass wir nur ein Gremium wählen würden das aus mindesten 2 Vertretern/Vertreterinnen aus den jeweiligen Kirchorten bestehen wird. Vor Ort (in den einzelnen Kirchorten) würden so genannte Teams sich um die jeweiligen Belange (Pastoral/Finanzen) kümmern.
Näheres werden wir Ihnen nach den Abschlussberatungen mitteilen.
Gerne lassen sich die einzelnen Gremienmitglieder und auch das Seelsorge Team ansprechen, wenn Sie Fragen oder Ideen zu dem von Bischof Stephan angeregtem Thema Fusion haben.
Die Pfarreien St. Clemens Trechtingshausen, St. Margaretha Oberheimbach und Maria Himmelfahrt Niederheimbach wählen am 6./7. November einen neuen Kirchengemeinderat. Die Pfarrei St.Nikolaus Bacharach wählt am 6./7. November einen neuen Pfarrgemeinderat.
Die Wahl wird als Briefwahl durchgeführt. Wahlberechtigt ist, wer katholisch ist, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und in der Pfarrei seinen Hauptwohnsitz hat.
Vorschläge können bis zum 11. September im Pfarrbüro abgegeben werden. Wir freuen uns auf neue Kandidatenvorschläge.